Chüeboden (Transkription Nr. 508)

Schulort Chüeboden
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 132-133v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt St. Johann
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Chüeboden (Niedere Schule, reformiert)

GEMEINDE ALT ST. JOHANN IM CANTON LINTH UND DISTRIKT NEÜ ST. JOHANN
fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Ort
Beantwortung der vorgelegten fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kühboden.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gegend von verschiedenen Zerstreüten Haüseren

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

diese Gegend gehört zu der Gemeine alt St Johann.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft alt St Johann.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt St {neü} Johann.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum kanton Linth.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem Umkreiß der nächsten viertel stund ligen 37 Haüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kühboden, Haltweg, Mauren, unter dem Wald, und Enethur.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

diese alle ligen im Um kreiß der nächsten Viertelstund
worbey jedoch angenohmen werden muß daß die Schul im Mittelpunkt wie sonst immer geschehen gehalten worde.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Neslenhalten ist eine Liechte Halbe Stund entfernt.
Halten ist eine Halbe Stund entfernt.
Lisighauß in der Gemeine Wildhauß ist 1/2 Stund entfernt.
Schwende ist eine Stund entfernt.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen schreiben und Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie fangt mit dem Monat Jenner an und dauret 12 Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist derselben Halben keine Verordnung

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulmeister gibt Sie den Kinderen nach gut befinden.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Kirchen rath oder Stilstand durch das mehr der Stimmen

III.11.bWie heißt er?

Jakob Forrer.

III.11.cWo ist er her?

Er ist aus eben der gegend kühboden gebürtig

III.11.dWie alt?

57 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hat eine Frau aber keine Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

33 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er wohnte immer in dieser Gegend.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Schriner und Zimmer Hand Werk.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

41. gehen in die Schul und 4. die nicht gehen 23 Knaben und 22 Mädchen

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schulgütlin welches 1746. durch freywillige Beyträge der Hausväter gestiftet worden das der ganzen Gemeine gemeinsam zu dienet und verHältnismäsig in die verschiedenen gegenden vertheilt wird.

IV.13.bWie stark ist er?

Er belauft sich auf 1518 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

aus den Zinsen des angelegten SchulCapitals

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein Er ist von beyden abgesöndert nur das die kirchen orgel fählet etwas daran manglet auch aus dem Schulgütlin muß unter halten werden

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keins.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist keine.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

auch das nicht.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt erhält er 15 fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus den Zinsen des angelegten Schul Capitals.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Gruß und Liebe von Jakob Forrer Schul Mr
An Bürger Pfarer Johan Ulreich Bruwalder im Stofel

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